Das Umtauschrecht auf ein Grundstück gibt es im Immobiliengewerbe nur sehr selten. Es wird zwar nicht oft in Anspruch genommen, aber es ist uns sehr wichtig, denn es schafft Vertrauen und wir stehen hinter unseren Angeboten!
Wir bieten allen unseren Kunden in unseren Verträgen ein garantiertes Umtauschrecht für ein bei uns erworbenes Grundstück an. Für einen Umtausch darf ein Grundstück allerdings noch nicht erschlossen oder bebaut sein und es sollte sich in einem für uns wieder verkaufbaren Zustand befinden (es darf beispielsweise nicht abgeholzt worden sein und es dürfen keine Rechte in irgendeiner Form an Dritte vergeben worden sein).